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EGMR: Forderung von "end-to-end" Absicherungen bei Überwachung elektronischer Kommunikation

IT-Recht JudikaturPersönlichkeitsrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2021/68jusIT 2021, 188 Heft 5 v. 21.10.2021

EMRK: Art 8, 10

ABGB: §§ 16, 20, 43

Die anlasslose Massenüberwachung durch staatliche Geheimdienste ohne Einrichtung von Aufsichtselementen ist grundsätzlich mit der EMRK unvereinbar. Jedenfalls ist eine "end-to-end" Absicherung des einzelnen Überwachungsvorgangs erforderlich. Zum Schutz von vertraulichem Material von Journalisten bedarf es darüber hinaus weitergehender Sicherungen.

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