ABGB: §§ 922 ff, § 934 Satz 2
UGB: §§ 377, 378
Ein "Internet-System-Vertrag", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat, stellt eine typengemischte Vereinbarung sui generis mit Elementen des Werk-, Miet- und Dienstvertrages dar, die Züge eines Dauerschuldverhältnisses aufweist, wenn der Kunde eine monatliche Pauschale zu entrichten hat.