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BVerfG: Vorlagepflicht zu den Voraussetzungen für immateriellen Schadenersatz nach der DSGVO

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiterin: Sonja JanischjusIT 2021/30jusIT 2021, 88 Heft 2 v. 28.4.2021

VO (EU) 2016/679 : Art 82 Abs 1, ErwGr 146 Satz 3

AEUV: Art 267 Abs 3

Die Details und der genaue Umfang des Geldentschädigungsanspruchs nach Art 82 Abs 1 DSGVO sowie dessen Verständnis im Hinblick auf ErwGr 146 Satz 3 sind in der Rsp des EuGH noch nicht erschöpfend geklärt und können auch nicht unmittelbar aus der DSGVO bestimmt werden.

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