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OGH: Kreditschädigung durch Vorwurf des Whistleblowing

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2021/10jusIT 2021, 32 Heft 1 v. 25.2.2021

ABGB: §§ 16, 1330

Ob eine Identifikation des Verbreiters einer inkriminierten Äußerung mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattgefunden hat, richtet sich nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers. Für die persönliche Betroffenheit des Äußerungsempfängers ist eine Namensnennung nicht erforderlich.

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