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Ist der Datentransfer in die USA am Ende? - Zur Unzulässigerklärung des EU Privacy Shield - Analyse der Entscheidung EuGH 16. 7. 2020, C-311/18 mit Praxistipps

Datenschutz & E-GovernmentRA Hon. Prof Dr. Clemens ThielejusIT 2020/70jusIT 2020, 196 Heft 5 v. 21.10.2020

Der EU-US Privacy Shield genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig. Ein transatlantischer Datentransfer auf Basis von Standardvertragsklauseln bleibt hingegen zulässig. Der Beitrag erörtert das EuGH-Urteil Schrems II und seine Folgen für die Datenschutzpraxis.

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