Künstliche Intelligenzsysteme sollen schon in naher Zukunft in vielen Lebensbereichen zum Einsatz kommen. Dementsprechend groß ist der Konkurrenzdruck zwischen den Unternehmen im Wettlauf um die Entwicklung und Erzeugung dieser Systeme. Kommt es beim Einsatz von fehlerhafter Künstlicher Intelligenz zu Unfällen, stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die damit verbundenen Schadenszufügungen. In diesem Beitrag wird insb die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Produzenten der Künstlichen Intelligenz thematisiert und auf die - mit einer möglichen Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im Zusammenhang stehenden - produkthaftungsspezifischen Problemstellungen eingegangen.