Christoph Küsters Analyse der urheberrechtlichen Verantwortung für nutzergenerierte, rechtsverletzende Frames wurde im Wintersemester 2018/2019 an der Juristischen Fakultät der Universität Passau als Dissertation angenommen. Das erklärt, um es gleich vorweg festzuhalten, warum die RL (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt nicht berücksichtigt werden konnte. Der Autor nimmt aber zum Vorschlag der Kommission, KOM (2016) 593 final, der die Haftung der Plattformbetreiber noch in Art 13 regelte, und zum Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses vom 12. 6. 2018 im Detail Stellung.