DSt: § 1 Abs 1, §§ 39, 49
RL-BA 2015: § 47 Abs 3 Z 1
Die (relativ kurzzeitige) Verwendung der Domain "kaufvertrag-guenstig.at" zur Einrichtung einer Subseite mit einer Preisliste, um darauf völlig überzogen für günstige anwaltliche Dienstleistungen zu werben, verstößt gegen das Verbot marktschreierischer Werbung nach § 47 Abs 3 Z 1 RL-BA 2015.