RL 2011/83/EU : Art 2 Z 3, 4, Art 3 Abs 3 lit f, Art 16 lit c
FAGG: § 1 Abs 2 Z 7, § 18 Abs 1 Z 1, 3
Verträge über die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich des FAGG erfasst. Architektenverträge fallen nur dann unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 7 FAGG ("Bau von neuen Gebäuden"), wenn eine enge Verknüpfung mit der tatsächlichen Errichtung neuer Gebäude vorliegt.