Der OGH hat im Jänner 2020 zu 9 ObA 120/19s immateriellen Schadenersatz aufgrund einer Datenschutzverletzung im Arbeitsverhältnis (Einsatz eines GPS-Ortungssystems in auch privat nutzbarem Pkw) zugesprochen. Der Beitrag nimmt den Fall zum Anlass, wesentliche Grundlagen des ArbeitnehmerInnen-Datenschutzes darzustellen und zu erörtern.