Johanna Jöns hier besprochenes Werk wurde im Sommersemester 2018 als Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel angenommen. Das erklärt, um es gleich vorweg festzuhalten, warum bestimmte, für das Thema wesentliche unionsrechtliche Rechtsakte, wie zB die RL (EU) 2019/770 über den Erwerb digitaler Inhalte oder die PSI-2-RL (EU) 2019/1024, kaum Berücksichtigung fanden. Es vermag aber nicht zu begründen, warum die VO (EU) 2016/679 - DSGVO, die seit 2016 in Kraft ist und unionsweit einheitlich und abschließend den Rechtsrahmen nicht nur des Datenschutzes, sondern - titelgebend - auch des freien Datenverkehrs mit personenbezogenen Daten normiert, lediglich am Rande erwähnt wird. Insgesamt fehlt die unionsrechtliche Metaebene weitgehend. Dabei hat die Datenwirtschaft für die Transformation des Wesenskerns der EU, des Binnenmarktes, in einen digitalen Binnenmarkt (DBM) zentrale Funktion. Die Kommission Juncker verfolgte von 2014-2019 dieses Ziel in über 30 einschlägigen Unionsrechtsakten, von denen die eben genannten wesentliche, aber bei Weitem nicht alle Bereiche abdecken. Der DBM wird jedoch in Jöns Werk auf nur zwei Seiten und hier mit Fokus auf Art 28 ff AEUV abgehandelt; wieder findet sich die DSGVO lediglich am Ende als obiter dictum (S 263).