Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Unionsrechtskonformität der österreichischen Sonderregelungen für Adressverlage und Direktmarketingunternehmen im Hinblick auf die DS-GVO in der Gewerbeordnung. Dabei wird untersucht, ob bzw wenn ja, welche Öffnungsklauseln die Anwendbarkeit von § 151 GewO bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtfertigen können.