RL 2001/29/EG : Art 2-5
Der Begriff "öffentliche Wiedergabe" ist weit auszulegen und umfasst auch solche Fälle, in denen keine technische Maßnahme existiert, die sicherstellt, dass stets nur ein Nutzer zugleich Zugang zum jeweiligen Werk hat.RL 2001/29/EG : Art 2-5
Der Begriff "öffentliche Wiedergabe" ist weit auszulegen und umfasst auch solche Fälle, in denen keine technische Maßnahme existiert, die sicherstellt, dass stets nur ein Nutzer zugleich Zugang zum jeweiligen Werk hat.