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Neufassung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-II-Richtlinie)

IT-RechtMag. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Horn, LL.M. – Oesterreichische NationalbankjusIT 2020/1jusIT 2020, 1 Heft 1 v. 17.2.2020

Am 16. 7. 2019 trat eine Novelle der bisherigen Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in Kraft. Aus legistischen Gründen wurde die Novelle als "Richtline (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors" gänzlich neu gefasst und ersetzt damit vollständig die bisherige Fassung (RL 2003/98/EG idgF). Bis zum 17. 7. 202111Art 17 Abs 1. hat der österreichische Gesetzgeber nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht überzuführen; dies wird voraussichtlich durch eine Novelle (oder vollständige Neufassung) des Bundesgesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) und der neun Landes-Informationsweiterverwendungsgesetze erfolgen.

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