VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 11, Art 7 Abs 1 und 4
DSG: § 12 Abs 2
Die Koppelung der Einwilligung zur Fotoaufnahme mit einer Action Cam an die Benutzung einer Sommerrodelbahn - und damit an die Erfüllung eines Vertrags - ist rechtswidrig.
VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 11, Art 7 Abs 1 und 4
DSG: § 12 Abs 2
Die Koppelung der Einwilligung zur Fotoaufnahme mit einer Action Cam an die Benutzung einer Sommerrodelbahn - und damit an die Erfüllung eines Vertrags - ist rechtswidrig.