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DSB: Unzulässige Koppelung von Einwilligung und Vertrag

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2019/94jusIT 2019, 251 Heft 6 v. 10.12.2019

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 11, Art 7 Abs 1 und 4

DSG: § 12 Abs 2

Die Koppelung der Einwilligung zur Fotoaufnahme mit einer Action Cam an die Benutzung einer Sommerrodelbahn - und damit an die Erfüllung eines Vertrags - ist rechtswidrig.

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