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Das Recht auf Datenübertragbarkeit gem Art 20 DS-GVO mit Hauptaugenmerk auf Datenverarbeitungen durch Fitness-Apps und Wearables

Datenschutz & E-GovernmentMag. Lena-Luisa BeesejusIT 2019/88jusIT 2019, 236 Heft 6 v. 10.12.2019

Dieser Beitrag widmet sich dem durch die DS-GVO neu eingeführten Betroffenenrecht auf Datenübertragbarkeit. Es wird dargestellt, welche Voraussetzungen gem Art 20 DS-GVO zur Geltendmachung erfüllt sein müssen, und es werden einzelne Tatbestandsvoraussetzungen näher erläutert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Datenverarbeitungen durch Fitness-Apps und Wearables. Diese werden heutzutage von den Nutzern zur Vermessung der eigenen Leistungs- und Körperdaten verwendet, um aus der Analyse der Daten neue Erkenntnisse zu gewinnen.

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