B-VG: Art 140 Abs 1 Z 1 lit c
GTelG 2012: §§ 13, 20, 21, 27
Zurückweisung des Individualantrags eines Patienten auf Aufhebung von Bestimmungen des GTelG 2012 betreffend ELGA-Gesundheitsdaten wegen eines zu engen Anfechtungsumfangs und wegen der Zumutbarkeit der Erwirkung eines Bescheids bei der Datenschutzbehörde.