Dieser Beitrag widmet sich einem Teilaspekt der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der DS-GVO, nämlich der Abgrenzung der Regelungssystematik des Art 9 hinsichtlich sensibler Daten von Art 6 DS-GVO betreffend die Verarbeitung nicht-sensibler Daten.