Vor allem die InternetnutzerInnen äußerten schwerwiegende Bedenken gegen die neue, im Frühjahr 2019 beschlossene Urheberrechts-RL1 der EU. Im Zentrum der Kritik stand Art 17 (im Entwurf noch Art 13), der vielfach mit der Einführung sog "Upload-Filter" gleichgesetzt wurde. Der vorliegende Beitrag untersucht die damit verbundenen Änderungen im Urheberrecht aus rechtsdogmatischer, rechtsvergleichender und rechtspolitischer Sicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen die Einführung von Art 17 auf das österreichische Urheberrecht haben wird und welche Möglichkeiten verbleiben, um sowohl der Meinungsäußerungsfreiheit und der künstlerischen Freiheit als auch dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit Genüge zu tun.