Dieser Kurzbeitrag bespricht einen Teilaspekt der Entscheidung OGH 20. 12. 2018, 6 Ob 131/18k, nämlich Rz 7, in der das Höchstgericht ausgesprochen hat, dass der datenschutzrechtliche Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann, und zwar unabhängig von der Übergangsbestimmung des § 69 Abs 4 DSG.