Der Fall "Wiener Wohnen" hat die Gemüter der DatenschutzexpertInnen in Österreich - und über die Grenzen hinaus - gespalten. Die Frage der Anwendbarkeit der DS-GVO bzw der Rechtfertigung der Datenverarbeitung durch den Vermieter im Rahmen der Bereitstellung der Namen von Mietern auf den Klingelschildern eines Gebäudes wurde von den Experten im öffentlichen Diskurs sehr pauschal beurteilt. Im Folgenden werden der Sachverhalt und die kommunizierten datenschutzrechtlichen Lösungsansätze tiefergehend untersucht und bewertet.