ECG: § 12
Die Mailbox des Empfängers gehört zu dessen Machtbereich, wenn er zu erkennen gegeben hat, dass er über die E-Mail-Adresse erreichbar ist.Eine elektronische Erklärung ist nicht bereits dann zugegangen, wenn sie faktisch abrufbar ist. Die Wendung "unter gewöhnlichen Umständen" in § 12 ECG soll sicherstellen, dass Erklärungen nur zu den üblichen Geschäftszeiten und nicht während der Urlaubszeit rechtswirksam zugehen.