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EuGH: Kein geschmackliches Urheberrecht

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2018/79jusIT 2018, 218 Heft 6 v. 21.12.2018

RL 2001/29/EG : Art 2, 3, 4

UrhG: §§ 1, 2

Der Werkbegriff des Europäischen Urheberrechts, wie er insb die RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL) prägt, impliziert notwendigerweise eine Ausdrucksform des urheberrechtlichen Schutzobjekts, die es mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar macht, auch wenn diese Ausdrucksform nicht notwendigerweise dauerhaft sein sollte.

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