vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Webshop-Gestaltung nach der Geoblocking-VO

IT-RechtDr. Thomas Rainer SchmittjusIT 2018/76jusIT 2018, 210 Heft 6 v. 21.12.2018

Ab 3. 12. 2018 verbietet die Geoblocking-VO11Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG , ABl L 2018/60, 1. Verweise in den nachfolgenden Fußnoten beziehen sich auf diese Verordnung, falls nicht anders angegeben. Beschränkungen des Zugangs zu Websites und bestimmte Formen der Diskriminierung gegenüber Endnutzern im B2C- und B2B-Bereich. Webshop-Betreiber sollten daher prüfen, ob ihr Angebot an Waren bzw Dienstleistungen den neuen Regeln entspricht. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick mit Beispielen.

» Deskriptoren: Geoblocking, Webshop, Diskriminierung, Weiterleitung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte