Ab 3. 12. 2018 verbietet die Geoblocking-VO1 Beschränkungen des Zugangs zu Websites und bestimmte Formen der Diskriminierung gegenüber Endnutzern im B2C- und B2B-Bereich. Webshop-Betreiber sollten daher prüfen, ob ihr Angebot an Waren bzw Dienstleistungen den neuen Regeln entspricht. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick mit Beispielen.
» Deskriptoren: Geoblocking, Webshop, Diskriminierung, Weiterleitung