vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Zur Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten (durch Private) und zur technisch-organisatorischen Darstellungsform des Grundrechtsobjekts des § 1 Abs 1 DSG 2000

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2018/71jusIT 2018, 197 Heft 5 v. 30.10.2018

DSG 2000: § 1 Abs 1, 2, § 8 Abs 4

Die Weitergabe von Informationen über Verwaltungsstrafverfahren ist nach § 8 Abs 4 DSG 2000 zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte