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EuGH: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei einer Facebook-Fanpage

Datenschutz & E-Government JudikaturEuGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2018/69jusIT 2018, 193 Heft 5 v. 30.10.2018

RL 95/46/EG : Art 2 lit d, Art 4, Art 28

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7

Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer und der Personen, die eine der auf Facebook unterhaltenen Fanpages besuchen, fällt in der Europäischen Union in erster Linie Facebook Ireland unter den Begriff des "für die Verarbeitung Verantwortlichen".

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