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BGH: Dashcam als Beweismittel

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2018/67jusIT 2018, 186 Heft 5 v. 30.10.2018

ZPO: §§ 284, 286

BDSG: §§ 6b, 28

Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.

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