RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1
UrhG: § 18a
Das Einstellen einer Fotografie auf eine Webseite ist eine "öffentliche Wiedergabe" iSd Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG , wenn die Fotografie zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist, weil damit ein "neues Publikum" erreicht wird.