Im europäischen Kontext kommt der rechtsvergleichenden Methode große Bedeutung zu; sie kann aufzeigen, wie jede nationale Rechtsordnung europäisches Recht aufnimmt und seiner vollen Geltung zuführt. Dies am Beispiel der DS-GVO nachzuvollziehen, war Ziel der von Prof. Dr. Konrad Lachmayer (Wien) und Prof. Dr. Kai von Lewinski (Passau) organisierten Tagung.