Die DS-GVO ist auch in der Medienbranche angekommen. Kurz vor Inkrafttreten des neuen DSG gewann eine bisher eher vernachlässigte datenschutzrechtliche Ausnahmebestimmung, das Medienprivileg, Anfang 2018 plötzlich an Bedeutung. Einige Tage lang fiel die mediale Aufmerksamkeit vor allem deswegen auf das neue Medienprivileg, weil der Gesetzgeber diese Bestimmung noch kurzfriszzwar für die Praxis von Medienunternehmen jene Rechtssicherheit hergestellt werden, die ältere Ausgestaltungen des Medienprivilegs bisher vermissen ließen, doch wurden die bisherigen Kritikpunkte seitens Lehre und Judikatur auch in diese Überarbeitung nicht aufgenommen.