UrhG: §§ 1, 5, 14
Das schöpferische Element in Planspielunterlagen bezieht sich nicht auf die zu vermittelnden Wissensinhalte an sich, sondern auf die innovative Methode der (spielerischen) Vermittlung des Wissens und damit auf den didaktischen Aufbau und das Lehr- und Lernkonzept.