ECG: § 16 Abs 1 Z 2
MedienG: § 6 Abs 2 Z 3a
Die Betreiber von Facebook-Seiten gelten selbst dann als haftungsprivilegierte Host-Provider, wenn sie die Kommentare der NutzerInnen durch eigene Inhalte bewusst provoziert haben.ECG: § 16 Abs 1 Z 2
MedienG: § 6 Abs 2 Z 3a
Die Betreiber von Facebook-Seiten gelten selbst dann als haftungsprivilegierte Host-Provider, wenn sie die Kommentare der NutzerInnen durch eigene Inhalte bewusst provoziert haben.