Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, gemeinsam Verantwortliche, joint controller, Transparenz, Transparenzgrundsatz
VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit a, Art 26
Mehrere Verantwortliche, die gemeinsam den Zweck und die Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen, haben verpflichtend eine den Vorgaben des Art 26 DS-GVO entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Dieser Beitrag setzt die vom Transparenzgrundsatz getragenen Vorgaben des Art 26 DS-GVO für die Joint-Controller Vereinbarung in Beziehung mit dem in Art 5 Abs 1 lit a DS-GVO statuierten Transparenzgrundsatz und beleuchtet die entsprechenden Transparenzvorgaben im Detail.