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Die Joint-Controller Vereinbarung als Ausprägung des datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatzes11Dieser Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.

Datenschutz & E-GovernmentDipl.-Ing. Mag. Dr. Gernot Fritz, BSc/Mag. Nadja Paulus, LL.M. oec.jusIT 2018/5jusIT 2018, 13 Heft 1 v. 19.2.2018

Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, gemeinsam Verantwortliche, joint controller, Transparenz, Transparenzgrundsatz

VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit a, Art 26

Mehrere Verantwortliche, die gemeinsam den Zweck und die Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen, haben verpflichtend eine den Vorgaben des Art 26 DS-GVO entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Dieser Beitrag setzt die vom Transparenzgrundsatz getragenen Vorgaben des Art 26 DS-GVO für die Joint-Controller Vereinbarung in Beziehung mit dem in Art 5 Abs 1 lit a DS-GVO statuierten Transparenzgrundsatz und beleuchtet die entsprechenden Transparenzvorgaben im Detail.

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