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OGH: Mitteilungen auf einem "dauerhaften Datenträger" iSd ZaDi-RL

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiterin: Eva KlampfererjusIT 2018/3jusIT 2018, 9 Heft 1 v. 19.2.2018

RL 2007/64/EG : Art 36 Abs 1, Art 41 Abs 1

Eine Website kann als "dauerhafter Datenträger" angesehen werden, wenn sie es dem Zahlungsdienstnutzer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann und die unveränderte Wiedergabe gespeicherter Informationen ermöglicht.

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