RL 2005/29/EG : Art 1, 3, 4
UWG: §§ 1, 1a
Der Anwendungsbereich der RL über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG - UGP-RL) erstreckt sich auch auf solche Geschäftspraktiken, die Verkäufe zwischen Großhändlern (hier: Einkaufsgemeinschaft) und Kleinhändlern betreffen, wenn diese Auswirkungen auf die Verbraucher haben.