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Die Datenschutzbehörde am 25. 5. 2018 - Funktion und Stellung der DSB nach der DS-GVO und dem DSG (2018)22Der Beitrag stellt die (erweiterte) schriftliche Version des am 1. 6. 2017 an der Universität Graz im Rahmen der Veranstaltung "DS-GVO ante portas" gehaltenen Vortrages dar. Ereignisse nach dem 1. 6. 2017 werden dabei berücksichtigt.

Datenschutz & E-GovernmentDr. Matthias Schmidl11Der Autor ist stellvertretender Leiter der Österreichischen Datenschutzbehörde. Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und bindet die Datenschutzbehörde in keiner Weise. Der Autor ist Mitherausgeber und Beitragsautor von Gantschacher/Jelinek/Schmidl/Spanberger, Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung (2017). Die Bestimmungen zur Aufsichtsbehörde wurden von ihm kommentiert.jusIT 2017/79jusIT 2017, 189 Heft 5 v. 31.10.2017

Die Aufsichtsbehörden spielen beim Vollzug der DS-GVO eine entscheidende Rolle. Dies vor allem deshalb, weil einerseits die DS-GVO über weite Strecken unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die der Auslegung durch die Aufsichtsbehörden - und letztlich durch den EuGH - bedürfen. Auch überträgt die DS-GVO den Aufsichtsbehörden neben der Rechtsschutzfunktion regulatorische Aufgaben und macht sie damit zu einem wichtigen Anlaufpunkt für alle datenschutzrechtlichen (Markt-)Teilnehmer. Der österreichische Gesetzgeber hat die Datenschutzbehörde (DSB) mit den Aufgaben der Aufsichtsbehörde betraut. Der folgende Beitrag beschreibt Funktion und Stellung der neuen DSB.

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