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Walter Dohr, Hans Pollirer, Ernst Weiss und Rainer Knyrim, Datenschutzgesetz, 2. Auflage, 21. Ergänzungslieferung. Verlag Manz. Wien 2017. 254 Seiten.

RezensionenBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2017/71jusIT 2017, 164 Heft 4 v. 23.8.2017

Im DSG-Teil des Kommentars wird mit der 21. Ergänzungslieferung die Aufhebung von § 28 Abs 2 DSG 2000 (Widerspruchsrecht ohne Begründung) durch den VfGH mit Wirkung vom 1. 1. 2017 berücksichtigt. Bemerkenswert ist darüber hinaus ein neuer Zusatz zur Anmerkung 8 zu § 26 DSG, der darauf hinweist, dass nach Auffassung der DSB der Nachweis der Identität des Auskunftswerbers auch durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur iSd § 4 Abs 1 SignaturV gezeichnetes Auskunftsbegehren per E-Mail erbracht werden kann. Aus welchem konkreten Bescheid diese Ansicht der DSB hervorgeht, wird allerdings nicht angegeben.

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