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OGH: Zur Beschimpfung eines Politikers auf einer privaten Facebook-Seite

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Sebastian GöllyjusIT 2017/61jusIT 2017, 139 Heft 4 v. 23.8.2017

StGB: § 115 Abs 1

Die von einem an der Sache orientierten politischen Diskurs losgelöste Bezeichnung eines Politikers als "Arsch" in einem Facebook-Kommentar leistet keinen Beitrag zu einer Debatte über Fragen von allgemeinem Interesse und ist daher als Beleidigung gem § 115 Abs 1 StGB zu qualifizieren.

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