StGB: § 115 Abs 1
Die von einem an der Sache orientierten politischen Diskurs losgelöste Bezeichnung eines Politikers als "Arsch" in einem Facebook-Kommentar leistet keinen Beitrag zu einer Debatte über Fragen von allgemeinem Interesse und ist daher als Beleidigung gem § 115 Abs 1 StGB zu qualifizieren.