ABGB: § 1330
ECG: § 16
"Im Hinblick auf den Zweck des ECG ist für die Frage, ob ‚fremde‘ Inhalte im Sinne des § 16 Abs 1 ECG vorliegen, auch darauf abzustellen, welchen Eindruck der Nutzer haben muss." (RIS-Justiz RS0118734, T 3).ABGB: § 1330
ECG: § 16
"Im Hinblick auf den Zweck des ECG ist für die Frage, ob ‚fremde‘ Inhalte im Sinne des § 16 Abs 1 ECG vorliegen, auch darauf abzustellen, welchen Eindruck der Nutzer haben muss." (RIS-Justiz RS0118734, T 3).