Mit der Einführung der grundsätzlichen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSBA) durch die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) stellt sich die Frage, inwieweit externe Personen diese Aufgabe in Österreich übernehmen dürfen und welche Voraussetzungen nach europäischem und nationalem Recht erfüllt werden müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage nach der aktuellen Rechtslage.