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Die berufsrechtlichen Voraussetzungen des externen Datenschutzbeauftragten nach der DS-GVO

Datenschutz & E-GovernmentMag. Veronika BeimrohrjusIT 2017/36jusIT 2017, 72 Heft 2 v. 27.4.2017

Mit der Einführung der grundsätzlichen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSBA) durch die Datenschutz-Grundverordnung11 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 2016/119, 1. (DS-GVO) stellt sich die Frage, inwieweit externe Personen diese Aufgabe in Österreich übernehmen dürfen und welche Voraussetzungen nach europäischem und nationalem Recht erfüllt werden müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage nach der aktuellen Rechtslage.

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