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EuGH: Zur Kostengrenze für Anrufe in Vertragsangelegenheiten bei Kunden-Hotlines

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Sonja JanischjusIT 2017/27jusIT 2017, 56 Heft 2 v. 27.4.2017

RL 2011/83/EU : Art 21

BGB: § 312a Abs 5

Einem Verbraucher darf für einen Anruf im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer nur der Standardtarif einer gewöhnlichen Verbindung (zu einer geografischen Festnetz- oder Mobilfunknummer) berechnet werden.

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