Der Beitrag beantwortet die Frage, ob und inwiefern nach dem österreichischen Genossenschaftsgesetz (GenG) eine virtuelle oder partiell virtuelle Generalversammlung rechtlich zulässig ist. Dass viele Unternehmen mit sinkenden Teilnehmerzahlen an Haupt- und Generalversammlungen konfrontiert sind, kann zu einem Legitimationsproblem von Entscheidungen führen. Moderne Kommunikationsmittel können dazu beitragen, dass sich eine größere Anzahl von Personen aktiv an der Unternehmensgestaltung beteiligt. Deswegen ist die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer virtuellen Generalversammlung praxisrelevant. Sie wird nach Auslegung des Genossenschaftsgesetzes mit Blick auf deren Voraussetzungen für eine partiell virtuelle Generalversammlung bejaht.