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Neues zu Rechtswahlklauseln in Online-AGB

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2016/96jusIT 2016, 217 Heft 6 v. 21.12.2016

Ein für den Fernabsatz wie für den Datenschutz gleichermaßen grundlegendes Urteil aus Luxemburg11EuGH 28. 7. 2016, C-191/15 (VKI/Amazon EU) = ECLI:EU:C:2016:612 = jusIT 2016/83 = ZIIR 2016, 458 (Thiele). ordnet die zivile Zulässigkeit für Rechtswahlklauseln im Online-Handel neu. Für die von Konsumentenschutzverbänden betriebene Klauselkontrolle bedeutet die bahnbrechende Entscheidung auch im Bereich der Rechtsdurchsetzung neues Terrain. Einmal mehr ist der EuGH in einem wesentlichen Punkt von den Schlussanträgen des Generalanwalts22GA Saugmandsgaard Øe 2. 6. 2016, C-191/15 = ECLI:EU:C:2016:388 = RdW 2016/351, 467 = Zak 2016/385, 203. abgewichen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine erste Standortbestimmung für den nicht-stationären Vertrieb im B2C-Bereich vor.

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