RechtsinformatikerInnen muss der Sammelband nicht vorgestellt werden, österreichischen RechtsdogmatikerInnen aber könnten die ihm zugrunde liegenden Aktivitäten der DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik) und der DSRI (Deutsche Stiftung für Recht und Informatik) noch weitgehend unbekannt sein. Da die Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie immer selbstverständlicher und alltäglicher werden und damit auch immer häufiger Rechtsfragen aufwerfen, die JuristInnen ganz allgemein interessieren, soll das Erscheinen des 16. Tagungsbandes der DGRI/DSRI zum Anlass genommen werden, diese Quelle einschlägiger Artikel hierzulande vorzustellen.