RL 2004/48/EG : Art 11 Satz 3
Der Anwendungsbereich der Rechtsdurchsetzungs-RL 2004/48/EG (IPRED) ist nicht auf den elektronischen Handel beschränkt.Die Betreiber realer Marktplätze müssen gleichermaßen wie Betreiber von Handelsplattformen im Internet Maßnahmen zur Verhinderung von Markenrechtsverletzungen ergreifen.