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OLG Wien: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain

IT-Recht JudikaturOLG WienBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2016/52jusIT 2016, 111 Heft 3 v. 27.6.2016

MSchG: § 4 Abs 1 Z 3, § 4 Abs 2

UWG: § 9 Abs 1 und 3

Bei einer Wortbezeichnung besteht idR dann Verwechslungsgefahr, wenn die fraglichen Zeichen unter Berücksichtigung der sie unterscheidenden und dominieren-

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