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EuGH: Zur Zulässigkeit eines "Kombinationssystems" zur Berechnung des gerechten Ausgleichs

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2016/45jusIT 2016, 98 Heft 3 v. 27.6.2016

RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 lit a und b

Der in Art 5 Abs 2 lit a und Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG enthaltene Begriff "gerechter Ausgleich" ist nicht deckungsgleich. Insb ist der Schaden, der für seine Bestimmung maßgeblich ist, nicht identisch.

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