Der EGMR war vor Kurzem aufgerufen, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob es einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre darstellt, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung des Arbeitnehmers kontrolliert und daraufhin eine Entlassung ausspricht, weil der Arbeitnehmer gegen das im Betrieb bestehende Privatnutzungsverbot verstoßen hat. Nach Ansicht des EGMR liegt kein unzulässiger Grundrechtseingriff vor, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran habe, die Einhaltung eines solchen Privatnutzungsverbots zu kontrollieren. Da der Entscheidung ein rumänischer Fall zugrunde lag, soll im Rahmen des vorliegenden Beitrages analysiert werden, welche Auswirkungen sie auf das österreichische Arbeitsrecht hat.